Aktualisiert: Dezember 2025
Balkonkraftwerk anmelden
Seit April 2024 ist die Anmeldung vereinfacht: Nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister ist erforderlich. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für Anlagen bis 800W.
Dauer
ca. 25 Minuten
Kosten
Kostenlos
Frist
1 Monat nach Inbetriebnahme
Neue Regelung seit April 2024
Für Balkonkraftwerke bis 800W Einspeiseleistung ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich. Sie müssen lediglich die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Marktstammdatenregister aufrufen
Gehen Sie zur offiziellen Website des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur.
- Öffnen Sie www.marktstammdatenregister.de
- Klicken Sie auf 'Registrierung starten'
- Wählen Sie 'Anlagenbetreiber' als Rolle
Benutzerkonto erstellen
Erstellen Sie ein kostenloses Benutzerkonto mit Ihrer E-Mail-Adresse.
- E-Mail-Adresse eingeben
- Passwort wählen (mind. 8 Zeichen)
- Bestätigungslink in der E-Mail anklicken
Persönliche Daten angeben
Füllen Sie Ihre persönlichen Daten als Anlagenbetreiber aus.
- Vor- und Nachname
- Adresse des Wohnsitzes
- Geburtsdatum
- Telefonnummer (optional)
Anlage registrieren
Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk mit den technischen Daten.
- Anlagentyp: 'Solaranlage' wählen
- Standort: Adresse Ihres Balkons
- Leistung: Modulleistung in Watt (z.B. 800W)
- Inbetriebnahmedatum eingeben
- Wechselrichter-Daten angeben
Registrierung abschließen
Überprüfen Sie Ihre Angaben und schließen Sie die Registrierung ab.
- Alle Angaben nochmals prüfen
- Registrierung bestätigen
- Bestätigung per E-Mail erhalten
- Registrierungsnummer notieren
Das brauchen Sie für die Anmeldung
Persönliche Daten
- Name und Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Geburtsdatum
Technische Daten
- Modulleistung (z.B. 800W)
- Wechselrichter-Typ und Leistung
- Inbetriebnahmedatum
- Standort der Anlage
Häufige Fragen zur Anmeldung
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Nein, seit April 2024 ist die Anmeldung beim Netzbetreiber für Balkonkraftwerke bis 800W Einspeiseleistung nicht mehr erforderlich. Es reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Welche Strafe droht ohne Anmeldung?
Die Nicht-Registrierung im Marktstammdatenregister ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. In der Praxis werden bei Privatpersonen meist Verwarnungen ausgesprochen.
Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung?
Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren.
Brauche ich einen Elektriker für die Anmeldung?
Nein, Sie können die Registrierung selbst durchführen. Für die Installation eines Balkonkraftwerks mit Schuko-Stecker ist ebenfalls kein Elektriker erforderlich.
Was muss ich bei einem Umzug tun?
Bei einem Umzug müssen Sie die Adresse der Anlage im Marktstammdatenregister ändern. Die Registrierungsnummer bleibt gleich.
Muss ich als Mieter meinen Vermieter informieren?
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist unabhängig von der Zustimmung des Vermieters. Sie sollten jedoch vor der Installation die Genehmigung Ihres Vermieters einholen.
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