Aktualisiert: Dezember 2025

Balkonkraftwerk anmelden

Seit April 2024 ist die Anmeldung vereinfacht: Nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister ist erforderlich. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für Anlagen bis 800W.

Dauer

ca. 25 Minuten

Kosten

Kostenlos

Frist

1 Monat nach Inbetriebnahme

Neue Regelung seit April 2024

Für Balkonkraftwerke bis 800W Einspeiseleistung ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich. Sie müssen lediglich die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Marktstammdatenregister aufrufen

5 Minuten

Gehen Sie zur offiziellen Website des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur.

  • Öffnen Sie www.marktstammdatenregister.de
  • Klicken Sie auf 'Registrierung starten'
  • Wählen Sie 'Anlagenbetreiber' als Rolle
2

Benutzerkonto erstellen

3 Minuten

Erstellen Sie ein kostenloses Benutzerkonto mit Ihrer E-Mail-Adresse.

  • E-Mail-Adresse eingeben
  • Passwort wählen (mind. 8 Zeichen)
  • Bestätigungslink in der E-Mail anklicken
3

Persönliche Daten angeben

5 Minuten

Füllen Sie Ihre persönlichen Daten als Anlagenbetreiber aus.

  • Vor- und Nachname
  • Adresse des Wohnsitzes
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer (optional)
4

Anlage registrieren

10 Minuten

Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk mit den technischen Daten.

  • Anlagentyp: 'Solaranlage' wählen
  • Standort: Adresse Ihres Balkons
  • Leistung: Modulleistung in Watt (z.B. 800W)
  • Inbetriebnahmedatum eingeben
  • Wechselrichter-Daten angeben
5

Registrierung abschließen

2 Minuten

Überprüfen Sie Ihre Angaben und schließen Sie die Registrierung ab.

  • Alle Angaben nochmals prüfen
  • Registrierung bestätigen
  • Bestätigung per E-Mail erhalten
  • Registrierungsnummer notieren

Das brauchen Sie für die Anmeldung

Persönliche Daten

  • Name und Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum

Technische Daten

  • Modulleistung (z.B. 800W)
  • Wechselrichter-Typ und Leistung
  • Inbetriebnahmedatum
  • Standort der Anlage

Häufige Fragen zur Anmeldung

Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, seit April 2024 ist die Anmeldung beim Netzbetreiber für Balkonkraftwerke bis 800W Einspeiseleistung nicht mehr erforderlich. Es reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Welche Strafe droht ohne Anmeldung?

Die Nicht-Registrierung im Marktstammdatenregister ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. In der Praxis werden bei Privatpersonen meist Verwarnungen ausgesprochen.

Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung?

Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren.

Brauche ich einen Elektriker für die Anmeldung?

Nein, Sie können die Registrierung selbst durchführen. Für die Installation eines Balkonkraftwerks mit Schuko-Stecker ist ebenfalls kein Elektriker erforderlich.

Was muss ich bei einem Umzug tun?

Bei einem Umzug müssen Sie die Adresse der Anlage im Marktstammdatenregister ändern. Die Registrierungsnummer bleibt gleich.

Muss ich als Mieter meinen Vermieter informieren?

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist unabhängig von der Zustimmung des Vermieters. Sie sollten jedoch vor der Installation die Genehmigung Ihres Vermieters einholen.

Noch kein Balkonkraftwerk?

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